Beratungshilfe Strafrecht

Geldschein Beratungshilfe Strafrecht
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Beratungshilfe im Strafrecht 

Wer mittellos ist und sich keine Rechtsberatung beim Rechtsanwalt leisten kann, kann bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Wird ihm die Beratungshilfe bewilligt, dann kann der Ratsuchende einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der Umfang der Tätigkeit, die der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe leisten kann, ist allerdings begrenzt. Insbesondere bei der Beratungshilfe im Strafrecht kann der Anwalt in aller Regel nur allgemeine Hinweise geben, weil er im Rahmen der Beratungshilfe keine Akteneinsicht erhält. Außerdem kommt Beratungshilfe nur im außergerichtlichen Verfahren in Betracht (§ 1 BerHG). Für das Strafverfahren bedeutet das: Wenn Sie schon einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben, ist das Verfahren bei Gericht anhängig –  Beratungshilfe damit "eigentlich" ausgeschlossen (trotzdem werden von vielen Rechtspflegern auch im Strafbefehlsverfahren oder nach einer Anklageschrift Beratungshilfescheine ausgestellt – ob aus Unkenntnis oder Nettigkeit, kann ich nicht sagen). Haben Sie demgegenüber "nur" eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, ist Beratungshilfe möglich.

Wie funktioniert Beratungshilfe im Strafrecht?

Beratungshilfe im Strafrecht funktioniert genauso wie in anderen Rechtsgebieten: Sie laden das Antragsformular (für Berlin hier) aus dem Internet. Den Antrag füllen Sie aus und gehen dann mit entsprechenden Nachweisen zu dem Amtsgericht, dass für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

Den Beratungshilfeantrag müssen Sie nicht unbedingt selbst ausfüllen, der Rechtspfleger beim Gericht kann Ihnen dabei helfen. Es genügt also, wenn Sie mit Ihren Einkommensnachweisen (einschließlich Kontoauszüge der letzten drei Monate) und Nachweisen Ihrer Ausgaben (Mietvertrag, Unterhaltszahlungen, Schulden) zum Amtsgericht gehen. Wenn Sie ALG II beziehen, ist der aktuelle Bewilligungsbescheid in der Regel als Nachweis ausreichend. 

Wenn der Antrag bewilligt wurde, rufen Sie einen Anwalt an und fragen nach, ob er Ihnen einen Termin für eine Beratungshilfe geben kann. Für eine Beratungshilfe im Strafrecht sollten Sie einen Anwalt suchen, der im Schwerpunkt im Strafrecht tätig ist oder der Fachanwalt für Strafrecht ist. Obwohl gesetzlich dazu verpflichtet, bietet nicht jeder Anwalt Beratungshilfe an. 

Was "bringt" die Beratungshilfe im Strafrecht?

Das Problem bei der strafrechtlichen Beratungshilfe ist, dass der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe keine Akteneinsicht nehmen kann. Er kann Sie deshalb nur aufgrund der Informationen beraten, die er von Ihnen erhält. Das ist im Strafverfahren ein großes Manko, weil der Anwalt keine Einschätzung der Beweislage vornehmen kann, auch eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage ist ohne Akteneinsicht kaum möglich. Wenn Sie aber in erster Linie allgemeine Fragen zum Strafverfahren, zum Ablauf des Verfahrens und zu möglichen Konsequenzen haben, kann Ihnen auch im Rahmen einer Beratungshilfe geholfen werden. Auch

  • Fragen zu Vorstrafen (Bundeszentralregister, Führungszeugnis),
  • Fragen zu anderen Nebenfolgen einer strafrechtlichen Verurteilung,
  • Fragen zu einem drohenden Bewährungswiderruf,
  • Fragen zu Verfahrenseinstellungen

können sehr gut im Rahmen einer Beratungshilfe geklärt werden. Geht es allerdings um strategische Entscheidungen im Strafverfahren – soll eine Einlassung abgegeben werden oder soll vom Schweigerecht Gebrauch gemacht werden – oder um Fragen der Beweisbarkeit einer Straftat, dann kann im Rahmen einer Beratungshilfe (ohne Akte) nur schwer geholfen werden.

Keinesfalls wird eine vollständige Strafverteidigung von der Beratungshilfe abgedeckt, der Anwalt kann weder für Sie Schriftsätze abfassen noch kann er Sie vor Gericht verteidigen. Möglicherweise besteht aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu stellen. Das wird der Anwalt für Sie prüfen.

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