Anzeige Beleidigung

"Affe" ist zB eine Beleidigung, die zu einer Anzeige führen kann
Wegen Beleidigung angezeigt? Photo by Jamie Haughton on Unsplash

Sie haben eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten? 

Beleidigungen sind alltäglich – Anzeigen wegen Beleidigung sind seltener. Das liegt daran, dass die "Anzeigebereitschaft" bei Beleidigungen eher niedrig ist. Kaum jemand macht sich die Mühe, zur Polizei zu gehen, wenn er beleidigt wurde. Wenn die Beleidigung ihr Ziel erreicht hat, ärgert sich der Betroffene – meist wird er aber nichts weiter unternehmen.

Doch in manchen Fällen ist der Ärger zu groß oder es gibt eine Vorgeschichte: familiärer Streit, eine rechtliche Auseinandersetzung oder Ähnliches – die Beleidigung ist dann Anlass, dem anderen mit der Strafanzeige "eins auszuwischen". Und da Anzeigen ohne großen Aufwand über die "Internetwache" der Polizei erstattet werden können, ist die Mühe, die man für eine Anzeige wegen Beleidigung aufwenden muss, nicht einmal besonders groß.

 

Was passiert nach einer Anzeige wegen Beleidigung? 

Die Polizei ist verpflichtet, bei der Anzeige einer Straftat – und Beleidigungen sind Straftaten gem. § 185 StGB – ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung einzuleiten. Die Sache erhält eine Vorgangsnummer, die Polizei wird nun die Ermittlungen aufnehmen. Da Beleidigungen allerdings auch in den Augen der Polizei meist als Bagatellen zu werten sind, halten sich die Ermittlungsmaßnahmen in Grenzen. Oft wird der Beschuldigte nicht einmal zur Beschuldigtenvernehmung geladen. Stattdessen wird er angeschrieben mit der Aufforderung, schriftlich zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen (so ist jedenfalls die Praxis in Berlin).

Reagiert der Beschuldigte auf das Schreiben oder auf die Ladung nicht, gehen die Strafverfolgungsbehörden davon aus, dass er von seinem Schweigerecht Gebrauch machen will. Der Vorgang wird dann von der Polizei an die Amtsanwaltschaft (diese ist in Berlin zuständig) abgegeben. Die Amtsanwaltschaft wird nach Aktenlage entscheiden – von der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO bis hin zum Antrag, einen Strafbefehl wegen Beleidigung zu erlassen, reicht hier praktisch die Bandbreite der rechtlichen Möglichkeiten.

 

Anzeige Beleidigung Verfahrensablauf
So geht’s nach der Anzeige weiter - Vernehmung - Strafbefehl oder Einstellung

 

Sollten Sie auf das Schreiben der Polizei reagieren?

Eine pauschale Antwort ist hier kaum möglich. Der beste Rat ist sicherlich, nach Erhalt des Schreibens einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen. Dieser wird Akteneinsicht nehmen und dann für den Mandanten Stellung nehmen. Meist lassen sich im Beleidigungsverfahren Verfahrenseinstellungen erreichen. Da bei den Anwaltskosten auch die "Schwierigkeit und der Umfang der Sache" berücksichtigt wird (§ 14 RVG), sind die Gebühren vergleichsweise niedrig. Fragen dazu? Schreiben Sie mir eine Nachricht. 

 

Schweigen? Führt häufig zum Strafbefehl

Das Schreiben der Polizei einfach zu ignorieren, dürfte in vielen Fällen dazu führen, dass von der Amtsanwaltschaft die Schilderung des Anzeigeerstatters nicht in Zweifel gezogen wird. Es kann sein, dass der Amtsanwalt die Sache einstellt und auf den Privatklageweg verweist. Es kann aber auch passieren, dass er einen Strafbefehl beantragt. Der wird so gut wie immer vom Amtsgericht erlassen. Man wird nicht noch einmal angehört, bevor der Strafbefehl erlassen und zugestellt wird. Wenn man das Schreiben der Polizei ignoriert, kann es gut sein, dass das nächste, was man in der Sache hört, schon der Strafbefehl ist (mehr zu der Frage, welche Beleidigungen überhaupt bestraft werden, lesen Sie auf der Seite zum Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung).

Ob das Verfahren "besser läuft", wenn man Stellung nimmt oder sich vernehmen lässt, ist allerdings auch oft zweifelhaft. Der Einlassung des Beschuldigten wird häufig kein allzu großes Gewicht beigemessen. 

Zwar kann man gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen – ob in der dann folgenden Hauptverhandlung aber ein Freispruch erreicht wird, ist nicht immer gesagt. Und die Chancen auf eine folgenlose Erledigung der Sache werden mit weiterem Fortschreiten des Verfahrens eher geringer. Wer sich den Ärger sparen will, sollte daher möglichst früh im Ermittlungsverfahren einen Rechtsanwalt beauftragen.  Fragen dazu?  Schreiben Sie RA Popken eine Nachricht:

 

You may also like:

Smartphone mit WhatsApp auf dem Display (ohne Beleidigung).

Beleidigung über WhatsApp

Beleidigung ist Beleidigung – auch über WhatsApp „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.“ Wohl jeder kennt diese etwas abgedroschene Phrase, die immer wieder fällt, wenn dem Unwesen im Internet der…

Sau Schwein Beleidigung

Beleidigung – Vorstrafe? 

Kann man wegen Beleidigung vorbestraft sein? Ist man nach einer Verurteilung wegen Beleidigung vorbestraft? Droht Ihnen eine Vorstrafe, wenn Sie wegen Beleidigung angezeigt wurden? In den meisten Fällen nein. Manchmal…

Anwalt Berlin Fachanwalt für Strafrecht Popken

Beleidigung Anwalt

Beleidigung – Einstellung oder Vorstrafe? Beleidigung – geregelt in § 185 StGB – ist ein "Allerweltsdelikt". Man mag es bedauern, aber Beleidigungen geschehen mehr oder weniger täglich, sei es im…