BVerfG kippt Sicherungsverwahrung
7. Mai 2011 | Von Rechtsanwältin Dr. Annette LinkhorstDas Bundesverfassungsgericht kippt die Sicherungsverwahrung.
Das Bundesverfassungsgericht kippt die Sicherungsverwahrung.
Entscheidung des Kammergerichts zur Akteneinsicht im Strafvollzug: Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer müssen den Anforderungen des § 267 StPO genügen.
Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Inhaftierter, der Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung in der Haft geltend machen will, einen Anspruch auf vollständige Einsicht in seine Krankenakte hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verurteilungen im “Aubis-Urteil” aufgehoben und in einer weitreichenden Entscheidung den Anwendungsbereich des § 266 StGB präzisiert.
Ein Wechsel des Pflichtverteidigers ist oftmals schwer zu erreichen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass aber jedenfalls dann ein Anspruch auf Wechsel besteht, wenn wegen einer fehlenden Anhörung die Bestellung des ersten Verteidgers verfahrensfehlerhaft war.
Entscheidung des Kammergerichts zum gewerbsmäßigen Betrug bei geringer Schadenshöhe. Selbst bei zahlreichen Fällen scheidet ein schwerer Betrug aus, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp übersteigt.