Kammergericht zum gewerbsmäßigen Betrug
12. Juni 2010 | Von Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.Entscheidung des Kammergerichts zum gewerbsmäßigen Betrug bei geringer Schadenshöhe. Selbst bei zahlreichen Fällen scheidet ein schwerer Betrug aus, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp übersteigt.