BVerfG kippt Sicherungsverwahrung
7. Mai 2011 | Von Rechtsanwältin Dr. Annette LinkhorstDas Bundesverfassungsgericht kippt die Sicherungsverwahrung.
Das Bundesverfassungsgericht kippt die Sicherungsverwahrung.
Entscheidung des Kammergerichts zur Akteneinsicht im Strafvollzug: Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer müssen den Anforderungen des § 267 StPO genügen.
Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Inhaftierter, der Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung in der Haft geltend machen will, einen Anspruch auf vollständige Einsicht in seine Krankenakte hat.
Die “1. Berliner Gefangenentage” fanden am 28. und 29. Mai 2010 in Berlin statt. Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst hat die Veranstaltung mitorganisiert und referierte zum Thema “Verteidigung im Strafvollzug, in der Strafvollstreckung und im Maßregelvollzug”.
Der Arbeitskreis Strafvollzug der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e. V., dessen Gründungsmitglied Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst ist, veranstaltet am 28. / 29. Mai 2010 die „1. Berliner Gefangenentage“. Rechtsanwältin Dr. Linkhorst wird zum Thema Strafvollzug referieren.