Schwerer Betrug - § 263 Abs. 3 StGB

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Schwer? – Photo by Jesper Aggergaard on Unsplash

Was ist ein schwerer Betrug?

Betrug gem. § 263 StGB ist eine der häufigsten Straftaten,  ähnlich wie Diebstahl und Körperverletzung handelt es sich um ein alltägliches Delikt in der Strafrechtspraxis. "Gewöhnliche" Betrugstaten werden bei einem geringen Schaden häufig im Strafbefehlsverfahren bestraft, zumeist werden Geldstrafen verhängt. Allerdings kann aus einem "normalen" Betrug schnell ein schwerer Betrug werden: Hat der Beschuldigte eine Vielzahl von Betrugstaten begangen, ist häufig das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit erfüllt – sodass eine Freiheitsstrafe droht.

Der schwere Betrug in § 263 Abs. 3 StGB – Die gesetzliche Regelung

Der schwere Betrug ist in § 263 Abs. 3 StGB geregelt. Diese Vorschrift lautet:

[…](3) In besonders schweren Fällen [des Betruges] ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
  3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
  5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand 
  6. gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

Es handelt sich bei dieser gesetzlichen Regelung um ein sogenanntes Regelbeispiel. Regelbeispiele sind im Strafgesetzbuch nicht selten. Der Gesetzgeber zählt in diesen Vorschriften bestimmte Merkmale auf, bei deren Vorliegen in der Regel ein schwerer Fall eines Grundtatbestandes gegeben ist. Ausnahmen sind dabei sowohl in die eine wie auch in die andere Richtung möglich. Es ist also denkbar, dass kein besonders schwerer Fall eines Betruges vorliegt, obwohl der Täter gewerbsmäßig gehandelt hat. Andererseits ist es möglich, dass ein besonders schwerer Fall des Betruges angenommen wird, obwohl keines der in § 263 Abs. 3 StGB aufgezählten Merkmale vorliegt. Vereinfacht gesagt: Handelt der Täter beispielsweise gewerbsmäßig, dann handelt es sich normalerweise um einen schweren Fall des Betruges – Ausnahmen sind aber möglich.

Die wichtigsten Fälle des schweren Betrugs

Der in der Strafrechtspraxis wichtigste Fall des schweren Betruges ist in § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB geregelt: Das ist die gewerbsmäßige Begehung. Eine gewerbsmäßige Begehung einer Betrugstat wird praktisch fast immer dann angenommen, wenn der Täter zahlreiche Betrugstaten in einer Serie begeht. Dann wird nämlich unterstellt, dass er gehandelt hat, um sich eine "nicht unerhebliche Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer" zu verschaffen. Dies liegt besonders häufig vor Warenkreditbetrügereien, etwa wenn der Täter häufig Waren im Internet bestellt, ohne in der Lage zu sein, diese zu bezahlen.

Der schwere Betrug in Form des Bandenbetruges gemäß § 263 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 StGB ist im Vergleich zur gewerbsmäßigen Begehung eher selten. Das mag auch daran liegen, dass die erforderliche Bandenabrede nicht immer nachweisbar sein wird.

Von einem Vermögensverlust großen Ausmaßes (§ 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB) geht die Rechtsprechung erst bei einem Vermögensschaden von etwa 50.000 € aus (BGHSt 48, 360). Ebenso wie die übrigen hier nicht weiter erörterten Regelbeispiele ist auch dieser Fall des schweren Betruges vergleichsweise selten – jedenfalls im Vergleich zu den sehr häufig angeklagten Fällen des gewerbsmäßigen Betruges.

Die Folgen - Welche Strafe droht?

Wie sich dem Gesetz entnehmen lässt, wird der schwere Betrug mit einer Freistrafe von mindestens sechs Monaten bestraft. Neben den allgemeinen Strafzumessungskriterien (Vorstrafen usw.)  kommt es bei der Strafzumessung maßgeblich auf die Höhe des Betrugsschadens an. Der in der strafrechtlichen Praxis wichtigste Fall des schweren Betruges ist die gewerbsmäßige Begehung. Regelmäßig liegt in diesen Fällen eine Betrugsserie vor, bei denen jede einzelne Tat für sich genommen einen schweren Betrug darstellt. Kommt solch eine Betrugsserie zur Anklage, dann wird im Falle der Verurteilung eine Gesamtstrafe gebildet. Das bedeutet, dass die Einzelstrafen nicht einfach zusammengezählt werden. Wer also wegen vier Taten des schweren Betruges angeklagt ist, muss nicht damit rechnen, dass sich daraus eine Strafe von 24 Monaten ergibt – die Gesamtstrafe wird niedriger ausfallen als die Summe der Einzelstrafen.

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