Strafverteidiger im ‘Allgemeinen Strafrecht’

Was bedeutet “Allgemeines Strafrecht”? Es gibt unzählige Gesetze, die strafrechtliche Vorschriften enthalten. Die meisten sind jedoch im Strafgesetzbuch (StGB) enthalten. Hier finden sich auch die häufigsten Delikte wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Unfallflucht usw. Andere wichtige Vorschriften des Strafrechts sind in speziellen Gesetzen geregelt, so zum im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder im Waffengesetz (WaffG). Strafverteidigung im “Allgemeinen Strafrecht” setzt ein hohes Maß an Fachwissen und Spezialisierung voraus.

Ihre Anwälte bei Diebstahl, Betrug, Körperverletzung

Allgemeines Strafrecht: Das StGB

Die meisten Straftaten sind im StGB geregelt

Die Bandbreite des allgemeinen Strafrechts reicht vom Bagatelldelikt – etwa dem einfachen Ladendiebstahl – bis hin zum Kapitalverbrechen – zum Beispiel Mord oder Totschlag. Dass in der letztgenannten Fallgruppe ein Strafverteidiger unerlässlich ist, liegt auf der Hand. Aber auch bei den weniger gravierenden Delikten ist es oft sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Strafrecht als Strafverteidiger hinzuzuziehen. Denn gerade im Massengeschäft kommt es den bearbeitenden Staatsanwälten und Richtern in erster Linie auf die “Erledigung” der Akte an. Eine genaue Prüfung des Sachverhalts, ein Anhören auch der Gegenargumente kommen dabei oft zu kurz. Routine und hohe Arbeitsbelastung tun ein Übriges. Hier kann ein Strafverteidiger ein wichtiges Korrektiv sein. Er kann dem Beschuldigten zu seinem Recht verhelfen und dafür Sorge tragen, dass der Beschuldigte nicht in den sprichwörtlichen Mühlen der Justiz zerrieben wird.

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Linkhorst Popken & Kollegen verteidigen im gesamten Bereich des allgemeinen Strafrechts. Dazu zählen beispielsweise folgende Straftaten:

  • Betrug
  • Diebstahl, Ladendiebstahl, Einbruchsdiebstahl (schwerer Diebstahl)
  • Hehlerei
  • Unterschlagung
  • Untreue
  • Erpressung
  • Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung
  • Korruption (Bestechung, Bestechlichkeit, Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
  • Nötigung
  • Nachstellung (“Stalking”)
  • Vergewaltigung, sexueller Mißbrauch, sexuelle Nötigung
  • Raub, räuberischer Diebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Unfallflucht
  • Brandstiftung
  • Beleidigung, Verleumdung
  • Urkundenfälschung
  • Meineid, uneidliche Falschaussage
  • usw. usw.

Die Anwälte Dr. Linkhorst, Popken, Dr. Elobied und Lux sind als Rechtsanwälte und Strafverteidiger ausnahmslos in allen Bereichen des “Allgemeinen Strafrechts” tätig, unabhängig davon, ob Bagatelldelikt oder Kapitaldelikt. Rechtsanwältin Dr. Linkhorst und Rechtsanwalt Popken sind Fachanwälte für Strafrecht. Wenn Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens wegen Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder eines anderen Deliktes des Strafgesetzbuchs sind, dann stehen wir Ihnen zur Seite: Rufen Sie uns an.