Jugendstrafrecht – Rechtsanwalt im Jugendstrafverfahren
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwälte Dr. Linkhorst, Popken und Lux ist die Strafverteidigung jugendlicher und heranwachsender Beschuldigter im Jugendstrafverfahren. Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts. Der Strafverteidiger muss mit diesen Besonderheiten des Verfahrens vertraut sein, wenn er für den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden ein optimales Ergebnis erreichen will.