Pflichtverteidiger in Berlin – Linkhorst Popken & Kollegen
Sie suchen einen Pflichtverteidiger in Berlin? Sie brauchen einen Rechtsanwalt im Strafrecht, wissen aber nicht, ob Sie sich einen Strafverteidiger leisten können? Sie wissen nicht, ob Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben? Ihnen wurde eine Anklageschrift zugestellt mit der Aufforderung, einen “Rechtsanwalt Ihres Vertrauens” zu benennen?
Linkhorst Popken & Kollegen Rechtsanwälte in Berlin übernehmen Pflichtverteidigungen in Berlin und Brandenburg, gegebenenfalls auch an anderen Orten. Wir sind als Rechtsanwälte auf das Strafrecht und die Strafverteidigung spezialisiert, Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst, Rechtsanwalt Albrecht Popken und Rechtsanwalt Dr. Tarig Elobied sind Fachanwälte für Strafrecht. Wenn Sie Fragen zur Pflichtverteidigung haben, rufen Sie uns an. Auch wenn Ihnen das Gericht mitgeteilt hat, dass Ihnen ein Anwalt beigeordnet wird, wenn Sie selber keinen benennen, sollten Sie nicht abwarten.