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	<title>Strafverteidiger Berlin</title>
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	<description>Linkhorst &#124; Popken &#124; Lux</description>
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		<title>Mu&#223; ich zur polizeilichen Vernehmung hingehen?</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/fragen/muss-ma-zur-polizeilichen-vernehmung-gehen/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 21:08:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beschuldigtenvernehmung]]></category>
		<category><![CDATA[Die wichtigsten Fragen]]></category>
		<category><![CDATA[Rat vom Strafverteidiger]]></category>

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		<description><![CDATA[Die h&#228;ufigsten Fehler in einem Ermittlungsverfahren werden in der Beschuldigtenvernehmung gemacht. Einlassungen ohne Akteneinsicht k&#246;nnen f&#252;r das gesamt weitere Strafverfahren schwerwiegende Konsequenzen haben. Deshalb: Keine Einlassung ohne Akteneinsicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie eine Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben, empfiehlt unsere Kanzlei grunds&#228;tzlich, da&#223; Sie <strong>nicht </strong>zur Vernehmung gehen. Mit der Vernehmung als Beschuldigter realisieren die Ermittlungsbeh&#246;rden Ihr Recht auf rechtliches Geh&#246;r &#8211; das bedeutet, da&#223; jeder Beschuldigte die M&#246;glichkeit bekommen mu&#223;, sich im Laufe des Strafverfahrens zu der Beschuldigung zu &#228;u&#223;ern. Er mu&#223; diese M&#246;glichkeit aber nicht wahrnehmen. Es steht jedem Beschuldigten v&#246;llig frei, ob er sich zu den gegen ihn erhobenen Vorw&#252;rfen &#228;u&#223;ern m&#246;chte oder nicht. Ob das sinnvoll ist oder nicht, sollte ein Rechtsanwalt entscheiden. Ein Strafverteidiger wird Ihnen immer raten, nicht zur Vernehmung bei der Polizei zu gehen, jedenfalls nicht ohne Beisein eines Rechtsanwaltes. Sei wissen im Zeitpunkt der Ladung nicht, was die Polizei wei&#223;. Sie wissen nicht, was die Zeugen ausgesagt haben. Sie wissen in der Regel nicht, was der Anzeigeerstatter in seiner Strafanzeige angegeben hat. Deshalb empfehlen wir, sofort nach Erhalt der Ladung einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Nach der Mandatierung k&#246;nnen wir uns ein Bild davon machen, was die Polizei gegen Sie in der Hand hat, indem wir die Akte anfordern und Akteneinsicht nehmen. Dann wissen wir, auf welchem Stand das Ermittlungsverfahren gegen Sie ist, und k&#246;nnen entsprechend reagieren. Eine Einlassung, in der sowohl Ihre Sichtweise dargelegt wird als auch gegebenenfalls die Vorw&#252;rfe entkr&#228;ftet werden, sollte immer erst nach der Akteneinsicht abgegeben werden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Was soll ich tun, wenn ich zur Vernehmung als Beschuldigter geladen werde?</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/fragen/als-beschuldigter-von-polizei-gelade/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 20:59:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beschuldigtenvernehmung]]></category>
		<category><![CDATA[Die wichtigsten Fragen]]></category>
		<category><![CDATA[Rat vom Strafverteidiger]]></category>

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		<description><![CDATA[Oft erf&#228;hrt der Beschuldigte erst durch die Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen ihn f&#252;hrt. Selbst dann, wenn man sich nichts hat zuschulden kommen lassen, sollte man der Ladung nicht unvorbereitet Folge leisten. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Manchen Beschuldigten ist es gar nicht bekannt, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen sie f&#252;hrt. Da jedem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren rechtliches Geh&#246;r zu gew&#228;hren ist (das bedeutet, dass jeder Beschuldigte das Recht erh&#228;lt, sich zu der Beschuldigung zu &#228;u&#223;ern), schickt die Polizei meistens eine schriftliche Ladung, in der sie dar&#252;ber informiert, dass ein Ermittlungsverfahren l&#228;uft, und dem Betroffenen einen Termin zur Vernehmung nennt, zu der sie ihn auffordert, zu erscheinen.</p>
<p>Gerade, wenn man das Gef&#252;hl hat, dass man sich nichts hat zuschulden kommen lassen, neigt man dazu, das vor der Polizei auch sagen zu wollen, gleichsam jeden Verdacht von sich zu weisen. Dies ist eine menschlich verst&#228;ndliche Reaktion, rechtlich jedoch in keiner Weise zu empfehlen. Ein erfahrener Strafverteidiger wird Ihnen grunds&#228;tzlich raten, nicht zur Vernehmung zur Polizei zu gehen, jedenfalls aber nicht ohne Beisein eines Rechtsanwaltes. Ein Grund daf&#252;r ist, dass die Polizei in diesem Moment mehr Wissen hat als Sie (welche Beweismittel gibt es? Welche Zeugen haben eventuell schon ausgesagt? Wer hat Sie belastet?), Sie also quasi unvorbereitet in die Vernehmung gehen w&#252;rden. Deshalb empfiehlt es sich, sofort nach Erhalt der Ladung einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Unsere Kanzlei verf&#228;hrt in dieser Situation wie folgt: Wir melden uns f&#252;r Sie zur Akte. Wir geben bei der Polizei bekannt, dass Sie nicht zur Vernehmung kommen werden. Und: Wir beantragen Akteneinsicht. Diese erh&#228;lt in vollem Umfang nur der Rechtsanwalt, nicht aber der Beschuldigte. Sobald uns die Akte vorliegt, informieren wir Sie &#252;ber den Inhalt. Wir schlagen Ihnen eine geeignete Strategie vor und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die Verteidigung gegen die Vorw&#252;rfe.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>LG Frankfurt (Oder): Wahlrecht bei der Pflichtverteidigerbestellung</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/urteil-strafrecht/wechsel-plfichtverteidiger-landgericht/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Jun 2010 21:44:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflichtverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile zum Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtverteidigerwechsel]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Untersuchungshaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Wechsel des Pflichtverteidigers ist oftmals schwer zu erreichen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass aber jedenfalls dann ein Anspruch auf Wechsel besteht, wenn wegen einer fehlenden Anh&#246;rung die Bestellung des ersten Verteidgers verfahrensfehlerhaft war.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Vor Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist dem Beschuldigten gem. § 142 Abs. 1 StPO Gelegenheit zu geben, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu benennen. Allein aus dem Umstand, dass der Beschuldigte anl&#228;sslich seiner Haftbefehlsverk&#252;ndung die Beiordnung eines Verteidigers beantragt, aber keinen Anwalt benennt, kann nicht gefolgert werden, er werde auf sein Recht verzichten.</p>
<p>Wurde dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet, ohne dass er von seinem Wahlrecht Gebrauch machen konnte, so ist die Beiordnung rechtsfehlerhaft und aufzuheben.</p>
<p>[Leits&#228;tze des Bearbeiters]
</p></blockquote>
<p><strong>LG Frankfurt (Oder), Beschl. Vom 26.10.2010, 21 Qs 18/10</strong></p>
<p>Sachverhalt: Dem Beschuldigten wurde am 17. Dezember 2009 durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kempten der Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 18. Mai 2009 verk&#252;ndet. Im Zuge seiner richterlichen Vernehmung stellte er den Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Mit Beschluss vom 29. Dezember 2009 bestellte das Amtsgericht Frankfurt (Oder) nach vorheriger Anh&#246;rung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) dem Beschuldigten Rechtsanwalt B. gem&#228;&#223; § 140 Abs. 2 StPO zum Pflichtverteidiger. Am 21. Januar 2010 teilte Rechtsanwalt K. gegen&#252;ber dem Amtsgericht mit, dass ihn der Beschuldigte gebeten habe, ihn als Pflichtverteidiger zu vertreten und er stellte den Antrag ihn als Pflichtverteidiger f&#252;r den Beschuldigten beizuordnen. Mit Schriftsatz vom 26. Januar 2010 legte Rechtsanwalt K. Dann unter Vorlage der Vollmacht des Beschuldigten Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 29. Dezember 2009 ein und beantragte zugleich seine Beiordnung als Pflichtverteidiger f&#252;r den Beschuldigten.</p>
<p>Das Landgericht Frankfurt (Oder) gab der Beschwerde statt, weil die Beiordnung des Rechtsanwaltes B. verfahrensfehlerhaft gewesen sei. Dem Beschuldigten stand n&#228;mlich nach § 140 Abs. 2 StPO ein Wahlrecht zu, dieses war hier verletzt worden:</p>
<p><strong>Aus den Gr&#252;nden:</strong><br />
„Dem Beschuldigten soll gem&#228;&#223; § 142 Abs. 1 StPO m&#246;glichst der von ihm als Anwalt seines Vertrauens benannte Rechtsanwalt als Verteidiger beigeordnet werden. Ihm ist deshalb Gelegenheit zu geben, innerhalb einer zu bestimmenden Frist einen Anwalt zu benennen. Dies hat ihm der Vorsitzende unmissverst&#228;ndlich mitzuteilen [..]. Die Vorschriften der Strafprozessordnung &#252;ber die notwendige Mitwirkung und die Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren (§§ 140 ff. StPO) sind insoweit Ausdruck des grundgesetzlich gesch&#252;tzten Anspruchs auf ein faires Verfahren. In dem vorliegenden Verfahren konnte nicht allein aus der Tatsache, dass der Beschuldigte anl&#228;sslich seiner Anh&#246;rung im Zuge der Haftbefehlsverk&#252;ndung durch das Amtsgericht Kempten einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers gestellt hat, geschlossen werden, er werde keinen Vorschlag unterbreiten, was seine Anh&#246;rung insoweit entbehrlich gemacht h&#228;tte. Es musste vielmehr davon ausgegangen werden, dass dem Beschuldigten sein Recht aus § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO auf Beiordnung eines Verteidigers f&#252;r das Strafverfahren nicht bekannt war, zumal er Ausl&#228;nder ist. Einer vorherigen Anh&#246;rung des Beschuldigten stand auch nicht eine erhebliche Verfahrensverz&#246;gerung entgegen, bzw. hat auch die Verfahrenslage die Bestellung eines Verteidigers nicht so dringlich gemacht, dass der Eintritt einer nur geringen Verz&#246;gerung unvertretbar gewesen w&#228;re. Die Beiordnung des Rechtsanwalts B. als Pflichtverteidiger war somit verfahrensfehlerhaft und ist auf die Beschwerde des Beschuldigten, wie geschehen, aufzuheben.“</p>
<p>Die vollst&#228;ndige Entscheidung finden Sie <a href="http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&#038;docid=KORE534172010&#038;psml=sammlung.psml&#038;max=true&#038;bs=10">hier</a></p>
<p><strong>Hinweise zur Entscheidung:</strong><br />
Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor, dann hat der Beschuldigte das Recht, den Rechtsanwalt auszuw&#228;hlen, der ihm als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll. Wird dieses Wahlrecht unterlaufen, weil dem Beschuldigten vor der Auswahl eines Rechtsanwaltes kein rechtliches Geh&#246;r geschenkt wird, dann ist die Beiordnung eines anderen Anwalts rechtsfehlerhaft und in der Beschwerde aufzuheben. Gerade vor dem ge&#228;nderten Beiordnungsrecht hat der Beschluss des Landgerichts besondere Bedeutung. Denn nach dem neuen Recht ist die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, wenn „gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft […] oder einstweilige Unterbringung […] vollstreckt wird“ (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO). In der Praxis zeigt es sich aber, dass der Beschuldigte unmittelbar nach seiner Festnahme oftmals keinen Rechtsanwalt benennen kann. Der dringende Ratschlag, dass sich der Beschuldigte seinen Anwalt selbst aussuchen soll, geht deshalb oftmals ins Leere. Kennt er keinen Rechtsanwalt, wird ein Anwalt beigeordnet, den das Gericht ausw&#228;hlt. Ist der Beschuldigte sp&#228;ter mit der Auswahl des Gerichts nicht zufrieden, dann ist ein Wechsel des Pflichtverteidigers zumeist nur schwer durchzusetzen. </p>
<p>Es ist zu begr&#252;&#223;en, dass das Landgericht in dieser Konstellation die Rechte des Beschuldigten st&#228;rkt. Kann er bei Verk&#252;ndung des Haftbefehls keinen Anwalt benennen, dann darf daraus nicht gefolgert werden, dass der Beschuldigte auf sein Wahlrecht verzichtet. Die Beiordnung ohne Anh&#246;rung ist verfahrensfehlerhaft und auf Antrag aufzuheben. Allerdings sind auch in diesem Fall die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten – nicht in jedem Fall wird sich ein Pflichtverteidigerwechsel durchsetzen lassen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Beschuldigtenvernehmung &#8211; Was geschieht, wenn ich nicht hingehe?</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/beschuldigtenvernehmung/beschuldigtenvernehmung-was-geschieht-wenn-ich-nicht-hingehe/</link>
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		<pubDate>Sat, 12 Jun 2010 21:22:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beschuldigtenvernehmung]]></category>
		<category><![CDATA[Rat vom Strafverteidiger]]></category>

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		<description><![CDATA[Was geschieht, wenn der Beschuldigte trotz Ladung nicht zur Vernehmung erscheint?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Beschuldigte trotz Ladung nicht bei der Polizei erscheint, wird der Polizeibeamte einen Vermerk f&#252;r die Akte verfassen, in dem sinngem&#228;&#223; steht: &#8220;Der Beschuldigte wurde geladen. Ein Postr&#252;ckl&#228;ufer ist nicht eingegangen, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass er die Ladung erhalten hat. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.&#8221;<br />
Wie das Ermittlungsverfahren nun weitergef&#252;hrt wird, kommt auf den Einzelfall an. In vielen Verfahren gibt es keine weiteren Ermittlungsm&#246;glichkeiten, so dass die Polizei die Akte an die Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft &#252;bersenden wird. Dort wird dann entschieden, ob das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird.<br />
Nach einer Ladung zur Vernehmung findet sich der Beschuldigte in einem Dilemma: In aller Regel ist es nicht sinnvoll, zur Polizei zu gehen, und eine Aussage zu machen. Einfaches Abwarten ist aber auch eine falsche Entscheidung. Unser Rat: Sprechen Sie mit einem Anwalt f&#252;r Strafrecht, bevor Sie zu einer Vernehmung gehen. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ladung zur Beschuldigtenvernehmung &#8211; Pflicht zum Erscheinen?</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/beschuldigtenvernehmung/ladung-muss-ich-erscheinen/</link>
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		<pubDate>Sat, 12 Jun 2010 21:15:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beschuldigtenvernehmung]]></category>
		<category><![CDATA[Rat vom Strafverteidiger]]></category>

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		<description><![CDATA[H&#228;ufig werden wir als Strafverteidiger gefragt, ob jemand, der von der Polizei als Beschuldigter zur Vernehmung geladen wird, dort erscheinen muss. Die Antwort ist ein ganz klares: Nein. Wenn Sie eine Ladung von der Polizei oder Kriminalpolizei bekommen haben, sind Sie nicht verpflichtet, der Ladung Folge zu leisten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>H&#228;ufig werden wir als Strafverteidiger gefragt, ob jemand, der von der Polizei als Beschuldigter zur Vernehmung geladen wird, dort erscheinen muss. Die Antwort ist ein ganz klares: Nein. Wenn Sie eine Ladung von der Polizei oder Kriminalpolizei bekommen haben, sind Sie nicht verpflichtet, der Ladung Folge zu leisten. Anders ist es bei der Ladung durch die Staatsanwaltschaft.<br />
Die Polizei hat keine Handhabe, Ihr Erscheinen zu erzwingen. Wenn Sie nicht aussagen m&#246;chten, k&#246;nnen Sie einfach fernbleiben &#8211; h&#246;flicher ist es allerdings, wenn Sie den in der Ladung angegebenen Beamten anrufen und den Termin absagen. Doch Vorsicht: Lassen Sie sich nicht in ein Gespr&#228;ch &#252;ber die Straftat verwickeln. Der Beamte wird &#8211; auch wenn Sie sich au&#223;erhalb einer Vernehmung &#228;u&#223;ern &#8211; einen Vermerk schreiben und diesen zur Akte reichen, wenn Sie etwas Relevantes ge&#228;u&#223;ert haben.</p>
<p>Wenn Sie nicht zur Vernehmung erscheinen, wird der Beamte auch das in der Akte vermerken. Die Strafverfolgungsbeh&#246;rden werden dann davon ausgehen, dass Sie sich zur Sache nicht &#228;u&#223;ern wollen, also von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Sie m&#252;ssen nun davon ausgehen, dass nach Aktenlage entschieden wird. Unser Rat: Wenn Sie eine Ladung erhalten haben, sollten Sie einen Strafverteidiger beauftragen, der f&#252;r Sie die Akteneinsicht beantragt und nach Akteneinsicht f&#252;r Sie Stellung nimmt. Die Erfahrung zeigt: Die wenigsten Ermittlungsverfahren erledigen sich von selbst. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kammergericht zum gewerbsm&#228;&#223;igen Betrug</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/urteil-strafrecht/kg-schwerer-gewerbsmaessiger-betrug/</link>
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		<pubDate>Sat, 12 Jun 2010 15:21:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile zum Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[Kammergericht]]></category>

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		<description><![CDATA[Entscheidung des Kammergerichts zum gewerbsm&#228;&#223;igen Betrug bei geringer Schadensh&#246;he. Selbst bei zahlreichen F&#228;llen scheidet ein schwerer Betrug aus, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp &#252;bersteigt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Leitsatz:</strong></p>
<blockquote><p>Beim gewerbsm&#228;&#223;igen Betrug gem. § 263 Abs. 3 Nr. 1 scheidet selbst bei zahlreichen vorgeworfenen F&#228;llen ein besonders schwerer Fall dann aus, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp &#252;bersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige Umst&#228;nde f&#252;r den T&#228;ter sprechen. </p>
<p> [Leitsatz des Bearbeiters]</p></blockquote>
<p><strong>Kammergericht, Beschl. v. 13.01.2010, (1) 1 Ss 465/09 (23/09)</strong></p>
<p>Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat die Angeklagte wegen gewerbsm&#228;&#223;ig begangenen (und deshalb besonders schweren) Betruges in 19 F&#228;llen zu Freiheitsstrafen von jeweils sechs Monaten verurteilt, daraus wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten gebildet, deren Vollstreckung das Gericht zur Bew&#228;hrung ausgesetzt hat. Die Angeklagte hatte &#252;ber das Internetauktionshaus ebay Kosmetikartikel und Handtaschen unter bewusster T&#228;uschung der Kunden als hochwertige Markenartikel verkauft, obwohl es sich um billige Imitationen handelte. Dabei handelte sie in der Absicht, sich eine fortlaufende, nicht nur unerhebliche Einnahmequelle zu erschlie&#223;en. Die auf den Rechtsfolgenausspruch beschr&#228;nkte Berufung der Angeklagten hat das Landgericht Berlin bis im Wesentlichen verworfen. Gegen diese Entscheidung legte die Angeklagte Revision ein. </p>
<p>Das Kammergericht hat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und zur neuen Entscheidung zur&#252;ckverwiesen. Selbst bei zahlreichen Taten scheide ein besonders schwerer Fall dann aus, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze, die bei etwa 25,- Euro liege, von  nur knapp &#252;bersteigt, wenn der Gesamtschaden der Betrugstaten relativ gering war und wenn gewichtige strafmildernde Umst&#228;nde f&#252;r den T&#228;ter sprechen.</p>
<p><strong>Aus den Gr&#252;nden:</strong><br />
[..] [Hier hat] das Landgericht verkannt, dass gem&#228;&#223; § 263 Abs. 4 StGB in Verbindung mit § 243 Abs. 2 StGB ein besonders schwerer Fall des Betrugs ausgeschlossen ist, wenn sich die Tat lediglich auf eine Verm&#246;gensverschiebung (Schaden und Vorteil) von geringem Ausma&#223; bezieht. Als gering sind jedenfalls Sch&#228;den bis etwa 25,- EUR anzusehen (vgl. OLG Oldenburg NStZ-RR 2005, 111; Fischer, StGB 57. Aufl., § 248 a StGB Rdn. 3 mit weit. Nachw.). Ob diese Grenze auf 50,- EUR angehoben werden sollte (vgl. OLG Hamm NJW 2003, 3145 und wistra 2004, 34; OLG Zweibr&#252;cken NStZ 2000, 536; Satzger in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, § 263 Rdn. 289; Eser in Sch&#246;nke/Schr&#246;der, StGB 27. Aufl., § 248 a Rdn. 10; Schmitz in M&#252;nchener Kommentar, § 243 StGB Rdn. 64), erscheint zweifelhaft, wenn man diese Summe in Beziehung zum Regelbedarf gem&#228;&#223; § 20 Abs. 2 SGB II (derzeit 359,- EUR/Monat) setzt oder bedenkt, dass damit der Wert etwa des halben Wochenlohns eines geringf&#252;gig Besch&#228;ftigten als geringf&#252;gige Bagatelle eingeordnet w&#252;rde (vgl. ablehnend Fischer a.a.O.). Letztlich bedarf diese Frage hier keiner Entscheidung. Jedenfalls bei den festgestellten Sch&#228;den in H&#246;he von 19,05 EUR (Fall 10) und 16,50 EUR (Fall 19) h&#228;tte das Landgericht zwingend den Regelstrafrahmen des § 263 Abs. 1 StGB zugrunde legen m&#252;ssen. Feststellungen dahingehend, dass die subjektiv erstrebte Bereicherung oberhalb der Geringwertigkeitsgrenze lag (vgl. dazu Satzger a.a.O.), sind nicht getroffen worden. [...]</p>
<p>[Das Landgericht] hat jedoch nicht bedacht, dass beim Betrug f&#252;r die Strafzumessung vor allem die Schadensh&#246;he ausschlaggebend ist (vgl. BGH NStZ 1999, 244, 245; BGHSt 36, 320, 325; Satzger a.a.O. § 263 Rdn. 286; Fischer a.a.O. § 263 Rdn. 207) und beim gewerbsm&#228;&#223;igen Betrug selbst bei zahlreichen vorgeworfenen F&#228;llen ein besonders schwerer Fall dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp &#252;bersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des T&#228;ters sprechende Umst&#228;nde vorliegen (vgl. BGH wistra 2001, 303f zu § 263 StGB a.F.).</p>
<p>Die vollst&#228;ndige Entscheidung finden Sie <a href="http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&#038;docid=KORE207562010&#038;psml=sammlung.psml&#038;max=true&#038;bs=10" target="_blank">hier</a></p>
<p><div id="attachment_42" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/wp-content/uploads/2010/06/ausschnitt_popken2.jpg"><img src="http://www.strafverteidiger-berlin.info/wp-content/uploads/2010/06/ausschnitt_popken2-150x150.jpg" alt="Ausschnitt Popken2-150x150 in Kammergericht zum gewerbsmäßigen Betrug" width="150" height="150" class="size-thumbnail wp-image-42" /></a><p class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M., Strafverteidiger in Berlin </p></div> <strong>Hinweise zur Entscheidung:</strong><br />
Ein gewerbsm&#228;&#223;iger Betrug wird in der Regel dann angenommen, wenn der Angeklagte zahlreiche Betrugstaten begangen hat. Die Gerichte gehen bei einer Vielzahl von Taten davon aus, dass sich der T&#228;ter mit den Straftaten &#8220;eine Einnahmequelle von einem gewissen Umfang und einer gewissen Dauer&#8221; verschaffen wollte. Das begr&#252;ndet dann die Annahme von Gewerbsm&#228;&#223;igkeit, die regelm&#228;&#223;ig auch den Betrug im besonders schweren Fall begr&#252;ndet. F&#252;r den Angeklagten bedeutet das, dass er mit einer Freiheitsstrafe rechnen muss, weil der Betrug im besonders schweren Fall mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten bedroht ist. Die Praxis der Staatsanwaltschaften und der Gerichte ist dabei erfahrungsgem&#228;&#223; sehr schematisch, selbst bei Betrugstaten, die lediglich einen geringen Schaden nach sich ziehen, wird wegen Betruges in einem besonders schweren Fall angeklagt und h&#228;ufig auch verurteilt. Es ist erfreulich, dass das Kammergericht diesem Automatismus der Instanzgerichte in der dargestellten Entscheidung entgegentritt. Das Kammergericht betont, dass es auch bei gewerbsm&#228;&#223;igen Betrugstaten bei der Strafzumessung entscheidend auf die Schadensh&#246;he ankommt.  </p>
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		<title>Strafbefehl &#8211; Eine kurze Erl&#228;uterung</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Jun 2010 22:08:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationen zum Strafbefehl]]></category>
		<category><![CDATA[Informationen zum Strafverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie haben einen Strafbefehl erhalten?  Bevor Sie sich f&#252;r einen Einspruch entscheiden, sollten Sie sich &#252;ber die Risiken im Klaren sein - es kann n&#228;mlich noch schlimmer kommen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Das kann eine gute oder eine schlechte Nachricht sein. Die gute Nachricht: Es h&#228;tte schlimmer kommen k&#246;nnen. Mit dem Strafbefehl k&#246;nnen n&#228;mlich h&#246;chstens Bew&#228;hrungsstrafen bis zu einem Jahr verh&#228;ngt werden, in den allermeisten F&#228;llen werden Geldstrafen auferlegt. Wenn Sie einen Strafbefehl bekommen haben, ist es also ganz so schlimm nicht gekommen.</p>
<p>Die schlechte Nachricht: Die Strafjustiz hat gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt, am Ende des Ermittlungsverfahren ist man zu dem Ergebnis gekommen, das Sie eine Straftat begangen haben und dass man Ihnen diese Straftat auch nachweisen kann. Mit anderen Worten: Man hat Sie erwischt. Deshalb will man Sie bestrafen, wie hoch Ihre Strafe sein soll, k&#246;nnen Sie im Strafbefehl nachlesen. Der Strafbefehl ist also vergleichbar mit einem Urteil.</p>
<p>Im Strafbefehlsverfahren verzichtet man auf die m&#252;ndliche Hauptverhandlung, also auf den eigentlichen Prozess. Entschieden wird allein nach Aktenlage. Das kann ein Vorteil sein: Sie m&#252;ssen nicht als Angeklagter vor Gericht erscheinen, die Sache kann mit dem Strafbefehl erledigt sein. Das kann aber auch ein erheblicher Nachteil sein, vor allem dann, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nichts Falsches getan haben.</p>
<p>Das Gesetz gleicht den Nachteil allerdings aus: Wenn Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, wird der Strafbefehl nicht rechtskr&#228;ftig und es wird eine Hauptverhandlung geben. Sie haben dann Gelegenheit, in der m&#252;ndlichen Verhandlung dem Richter Ihre Sichtweise der Dinge darzulegen. K&#246;nnen Sie ihn &#252;berzeugen, wird er Sie wom&#246;glich freisprechen oder die Strafe mildern. Gelingt Ihnen das allerdings nicht, kann es auch sein, dass der Richter Sie zu einer h&#246;heren Strafe verurteilt. Es kann also schlimmer kommen. Deshalb sollte man vor einem Einspruch gegen einen Strafbefehl sehr sorgf&#228;ltig die Risiken und die Chancen abw&#228;gen.</p>
<p>Unser Rat: Sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt bzw. einem Strafverteidiger, bevor Sie sich f&#252;r einen Einspruch entscheiden. Es kann n&#228;mlich schlimmer kommen, als es schon ist. Die Telefonnummer Ihrer Rechtsanw&#228;lte f&#252;r Strafrecht in Berlin: 330 999 990.</p>
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		<title>Was kostet ein Anwalt im Strafrecht?</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Jun 2010 13:33:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Die wichtigsten Fragen]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten der Strafverteidigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine der wichtigsten Fragen f&#252;r den Mandanten ist nat&#252;rlich die Frage nach den Kosten der Strafverteidigung. Strafverteidigung muss bezahlbar sein. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche M&#246;glichkeiten es bei der Abrechnung der Rechtsanwaltsgeb&#252;hren im Strafrecht grunds&#228;tzlich gibt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wichtig bei der Frage, was die T&#228;tigkeit eines Strafverteidigers kostet, ist die Transparenz f&#252;r den Mandanten. Er mu&#223; wissen, mit welchen Kosten er im Strafverfahren zu rechnen hat. Es gibt f&#252;r einen Anwalt zwei M&#246;glichkeiten, mit dem Mandanten abzurechnen. Zum einen kann er das Rechtsanwaltsverg&#252;tungsgesetz (RVG) heranziehen. Darin sind die Geb&#252;hrens&#228;tze f&#252;r Rechtsanw&#228;lte in den verschiedenen T&#228;tigkeitsbereichen (Strafrecht, Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, au&#223;ergerichtliche T&#228;tigkeit) geregelt. Meist sind dies Rahmens&#228;tze, innerhalb derer der Rechtsanwalt einen gewissen Spielraum f&#252;r die Festsetzung seiner Geb&#252;hren hat. F&#252;r T&#228;tigkeiten von gro&#223;em Umfang oder mit besonderen Schwierigkeiten ist es zul&#228;ssig und angemessen, einen h&#246;heren Geb&#252;hrensatz anzusetzen als f&#252;r T&#228;tigkeiten, die einfacherer Art sind. F&#252;r den Mandanten birgt dies die Sicherheit, da&#223; sich der Rechtsanwalt auch mit der gebotenen Zeit mit dem Fall besch&#228;ftigt.<br />
Zum anderen kann der Rechtsanwalt mit Ihnen eine Honorarvereinbarung abschlie&#223;en. Das sollte in Ihrem Interesse immer schriftlich geschehen. Darin kann zum Beispiel ein Pauschalbetrag vereinbart werden, die H&#246;he des Stundensatzes oder Betr&#228;ge f&#252;r jedes Verfahrensstadium. Dies hat f&#252;r den Mandanten den Vorteil, da&#223; er schon zu Beginn des Strafverfahrens genau wei&#223;, welche Kosten auf ihn zukommen. Auch wenn das Interesse der Mandanten h&#228;ufig auf Kosteneffektivierung gerichtet ist, sollten Sie bedenken, da&#223; gute Arbeit auch gutes Geld verlangt. Anw&#228;lten, die Ihnen Dumpingpreise anbieten,  sollten Sie zumindest mit Vorsicht begegnen. Scheuen Sie sich nicht, die Frage der Kosten in unserer Kanzlei offen anzusprechen. Wir werden die Kosten der Verteidigung eingehend mit Ihnen besprechen und eine L&#246;sung finden. Weitere Informationen finden Sie unter <a href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/kosten-strafverteidiger/">&#8216;Kosten eines Strafverteidigers</a>&#8216;.</p>
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		<title>Rechtsanw&#228;ltin Dr. Annette Linkhorst, Berlin</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 13:26:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsanwälte der Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Linkhorst]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanw&#228;ltin Dr. Annette Linkhorst ist seit 2002 als Rechtsanw&#228;ltin zugelassen. Sie arbeitet ausschlie&#223;lich in den Bereichen des Strafrechtes, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges. Rechtsanw&#228;ltin Dr. Linkhorst ist Fachanw&#228;ltin f&#252;r Strafrecht. [ <a href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/anwaelte-der-kanzlei/annette-linkhorst-rechtsanwaeltin-berlin/">weiterlesen ...</a> ]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_101" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/anwaelte-kanzlei-strafrecht/annette-linkhorst-rechtsanwaeltin-berlin/attachment/rechtsanwaeltin_linkhorst-2/" rel="attachment wp-att-101"><img src="http://www.strafverteidiger-berlin.info/wp-content/uploads/2010/06/rechtsanwaeltin_linkhorst1-150x150.jpg" alt="Rechtsanwaeltin Linkhorst1-150x150 in Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst, Berlin" width="150" height="150" class="size-thumbnail wp-image-101" /></a><p class="wp-caption-text">Rechtsanw&#228;ltin Dr. Annette Linkhorst, Strafverteidigerin in Berlin</p></div>Rechtsanw&#228;ltin Dr. Annette Linkhorst ist seit 2002 als Rechtsanw&#228;ltin zugelassen. Sie arbeitet ausschlie&#223;lich in den Bereichen des Strafrechtes, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges. Rechtsanw&#228;ltin Dr. Linkhorst ist Mitglied im Vorstand des Berliner Vollzugsbeirates, Vorsitzende des Anstaltsbeirates der Jugendstrafanstalt Berlin, Gr&#252;ndungsmitglied des Arbeitskreises Strafvollzug und Mitglied im Vorstand des F&#246;rdervereins lichtblick und der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e. V.</p>
<p>Rechtsanw&#228;ltin Dr. Linkhorst ist Fachanw&#228;ltin f&#252;r Strafrecht. </p>
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		<title>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL. M., Berlin</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/anwaelte-kanzlei-strafrecht/rechtsanwalt-albrecht-popken-berlin/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 16:29:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsanwälte der Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Popken]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M. ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. Seitdem ist er fast ausschlie&#223;lich im Strafrecht t&#228;tig. Er verteidigt insbesondere im Allgemeinen Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht, in der Kanzlei betreut er das Revisionsrecht. Er ist Fachanwalt f&#252;r Strafrecht.  [ <a href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/anwaelte-der-kanzlei/rechtsanwalt-albrecht-popken-berlin/" title="Rechtsanwalt Popken, Strafverteidiger in Berlin">weiterlesen...</a> ]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_42" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/wp-content/uploads/2010/06/ausschnitt_popken2.jpg"><img src="http://www.strafverteidiger-berlin.info/wp-content/uploads/2010/06/ausschnitt_popken2-150x150.jpg" alt="Ausschnitt Popken2-150x150 in Rechtsanwalt Albrecht Popken LL. M., Berlin" width="150" height="150" class="size-thumbnail wp-image-42" /></a><p class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M., Strafverteidiger in Berlin </p></div>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M. ist in Berlin und bundesweit im Bereich der Strafverteidigung t&#228;tig. Seit 2009 ist Rechtsanwalt Popken Fachanwalt f&#252;r Strafrecht. Als Anwalt zugelassen ist er seit 2003. Seit diesem Zeitpunkt ist Rechtsanwalt Popken in erster Linie mit dem Strafrecht und dem Strafverfahrensrecht befasst. Seit 2006 ist er in eigener Kanzlei als Strafverteidiger t&#228;tig. Er &#252;bernimmt Mandate ausschlie&#223;lich aus dem Strafrecht, Schwerpunkte seiner T&#228;tigkeit sind die Verteidigung im Allgemeinen Strafrecht &#8211; Delikte aus dem StGB &#8211; und im Wirtschaftsstrafrecht. Der Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Popken ist das Revisionsrecht.</p>
<p>Rechtsanwalt Popken ist Mitglied der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e. V., der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins und des Vereins Deutsche Strafverteidiger e. V. </p>
<p>Neben seiner T&#228;tigkeit als Strafverteidiger ist er nebenamtlicher Pr&#252;fer beim Gemeinsamen Justizpr&#252;fungsamt der L&#228;nder Berlin und Brandenburg und Leiter von Arbeitsgemeinschaften f&#252;r Rechtsreferendare zum Thema &#8220;Strafrecht aus anwaltlicher Sicht&#8221;.</p>
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