Beschuldigtenvernehmung

Muß ich zur polizeilichen Vernehmung hingehen?

16. Juni 2010 | Von Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst

Die häufigsten Fehler in einem Ermittlungsverfahren werden in der Beschuldigtenvernehmung gemacht. Einlassungen ohne Akteneinsicht können für das gesamt weitere Strafverfahren schwerwiegende Konsequenzen haben. Deshalb: Keine Einlassung ohne Akteneinsicht.



Was soll ich tun, wenn ich zur Vernehmung als Beschuldigter geladen werde?

16. Juni 2010 | Von Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst

Oft erfährt der Beschuldigte erst durch die Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen ihn führt. Selbst dann, wenn man sich nichts hat zuschulden kommen lassen, sollte man der Ladung nicht unvorbereitet Folge leisten.



Beschuldigtenvernehmung – Was geschieht, wenn ich nicht hingehe?

12. Juni 2010 | Von Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.

Was geschieht, wenn der Beschuldigte trotz Ladung nicht zur Vernehmung erscheint?



Ladung zur Beschuldigtenvernehmung – Pflicht zum Erscheinen?

12. Juni 2010 | Von Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.

Häufig werden wir als Strafverteidiger gefragt, ob jemand, der von der Polizei als Beschuldigter zur Vernehmung geladen wird, dort erscheinen muss. Die Antwort ist ein ganz klares: Nein. Wenn Sie eine Ladung von der Polizei oder Kriminalpolizei bekommen haben, sind Sie nicht verpflichtet, der Ladung Folge zu leisten.