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	<title>Strafverteidiger Berlin &#187; Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</title>
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	<description>Linkhorst Popken &#38; Kollegen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht</description>
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		<title>Für Anwälte: Eigene Notruf &#8211; Rufnummer eintragen</title>
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		<pubDate>Tue, 31 May 2011 20:58:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Notrufnummer]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie sind als Strafverteidiger rund um die Uhr erreichbar und möchten Ihre Nummer hier eintragen lassen? Wenn Sie Ihre eigene Nummer hier in das Verzeichnis eintragen lassen möchten, senden Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse über das Kontaktformular unten &#8211; wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Albrecht Popken<br /><span class="excerpt_more"><a href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/notrufnummer/fuer-anwaelte-eigene-notruf-rufnummer-eintragen/">[weiterlesen ...]</a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="font-size: 20px; font-weight: bold;">Sie sind als Strafverteidiger rund um die Uhr erreichbar und möchten Ihre Nummer hier eintragen lassen?</span></h2>
<p><img class="alignleft" style="border: 0px;" title="Notruf Anwalt" src="http://www.strafverteidiger-berlin.info/wp-content/uploads/2011/03/Notruf-224x300.jpg" alt="" width="179" height="240" /></p>
<p>Wenn Sie Ihre eigene Nummer hier in das Verzeichnis eintragen lassen möchten, senden Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse über das Kontaktformular unten &#8211; wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.</p>
<p>Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />
Albrecht Popken</p>
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[contact-form-7]
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]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>23. StPO-Nordseetreffen</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/aktuell/23-stpo-nordseetreffen/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 May 2011 15:55:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Hinweise]]></category>

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		<description><![CDATA[Das 23. StPO-Nordseetreffen findet vom 01. bis 03. Juli 2011 in Bad Zwischenahn statt. Das Thema lautet „Das Bild des Strafverteidigers in der Justiz und Öffentlichkeit“. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das 23. StPO-Nordseetreffen findet vom 01. bis 03. Juli 2011 in Bad Zwischenahn statt. Das Thema lautet „Das Bild des Strafverteidigers in der Justiz und Öffentlichkeit“. Das Nordseetreffen wird jährlich von der Deutschen Strafverteidiger e.V. organisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Linkhorst Popken &amp; Kollegen werden daran teilnehmen. Mehr zur Veranstaltung unter <a title="Deutsche Strafverteidiger" href="http://www.deutsche-strafverteidiger.de/" target="_blank">www.deutsche-strafverteidiger.de</a></p>
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		</item>
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		<title>Beratungshilfe im Strafrecht &#8211; Beratungshilfe beim Strafverteidiger</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/kosten/beratungshilfe-strafrecht/</link>
		<comments>http://www.strafverteidiger-berlin.info/kosten/beratungshilfe-strafrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 28 Apr 2011 08:22:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kosten der Strafverteidigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer mittellos ist und sich keine Rechtsberatung beim Rechtsanwalt leisten kann, kann bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Im Strafrecht ist die Beratungshilfe aber leider von geringem Nutzen. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Beratungshilfe im Strafrecht &#8211; für wen?</h2>
<p>Wer mittellos ist und sich keine Rechtsberatung beim Rechtsanwalt leisten kann, kann bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Wird ihm die Beratungshilfe bewilligt, dann kann der Ratsuchende einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der Umfang der Tätigkeit, die der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe leisten kann, ist allerdings begrenzt. Insbesondere im Strafverfahren kann der Anwalt in aller Regel nur allgemeine Hinweise geben, weil er im Rahmen der Beratungshilfe keine Akteneinsicht erhält.</p>
<h3>
<div id="attachment_772" class="wp-caption alignleft" style="width: 250px"><img class="size-medium wp-image-772   " title="Beratungshilfe im Strafrecht" src="http://www.strafverteidiger-berlin.info/wp-content/uploads/2011/04/Beratungshilfe-strafrecht-300x225.jpg" alt="" width="240" height="180" /><p class="wp-caption-text">Beratungshilfe im Strafrecht - ohne Akte kaum sinnvoll</p></div>
<p>Wie funktioniert Beratungshilfe im Strafrecht in Berlin?</h3>
<p>Beratungshilfe im Strafrecht funktioniert genauso wie in anderen Rechtsgebieten: Sie laden das Antragsformular für Berlin <a title="Beratungshilfemerkblatt und Antrag Berlin" href="http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/formularserver/beratungshilfe/ag_we_merkblatt_beratungshilfe.pdf?download.html" target="_blank">hier</a> aus dem Internet. Den Antrag füllen Sie aus und gehen dann mit entsprechenden Nachweisen zu dem Amtsgericht, dass für Ihren Wohnsitz zuständig. Welches das ist, erfahren Sie <a title="Amtsgerichte Berlin Beratungshilfe" href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/gerichtsbezirke.html" target="_blank">hier</a>.</p>
<p>Den Beratungshilfeantrag müssen Sie nicht unbedingt selbst ausfüllen, der Rechtspfleger beim Gericht wird Ihnen dabei helfen. Es genügt also, wenn Sie mit Ihren Einkommensnachweisen (einschließlich Kontoauszüge der letzten drei Monate) und Nachweisen Ihrer Ausgaben (Mietvertrag, Unterhaltszahlungen, Schulden) zum Amtsgericht gehen. Wenn Sie ALG II beziehen, ist der aktuelle Bewilligungsbescheid in der Regel als Nachweis ausreichend.</p>
<p>Wenn der Antrag bewilligt wurde, rufen Sie einen Anwalt an und fragen nach, ob er Ihnen einen Termin für eine Beratungshilfe geben kann. Obwohl gesetzlich dazu verpflichtet, bietet nicht jeder Anwalt Beratungshilfe an. Wenn Sie ein strafrechtliches Problem haben, können Sie sich selbstverständlich an unsere Kanzlei wenden. Sagen Sie bei Ihrem Anruf, dass es sich um eine Beratungshilfe handelt. Zum Termin bringen Sie alle Unterlagen und zehn Euro in bar mit.</p>
<h3>Was bringt Beratungshilfe im Strafverfahren?</h3>
<p>Das Problem bei der strafrechtlichen Beratungshilfe ist, dass der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe keine Akteneinsicht nehmen kann. Er kann Sie deshalb nur aufgrund der Informationen beraten, die er von Ihnen erhält. Das ist im Strafverfahren ein großes Problem, weil der Anwalt keine Einschätzung der Beweislage vornehmen kann, auch ist eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage ohne Akteneinsicht kaum möglich. Wenn Sie aber in erster Linie allgemeine Fragen zum Strafverfahren, zum Ablauf des Verfahrens und zu möglichen Konsequenzen haben, kann Ihnen möglicherweise auch im Rahmen einer Beratungshilfe geholfen werden.</p>
<p>Keinesfalls wird eine vollständige Strafverteidigung von der Beratungshilfe abgedeckt, der Anwalt kann weder für Sie Schriftsätze abfassen noch kann er Sie vor Gericht verteidigen. Möglicherweise besteht aber die Möglichkeit, einen <a title="Pflichtverteidiger in Berlin – Linkhorst Popken &amp; Kollegen" href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/pflichtverteidiger-in-berlin/">Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers</a> zu stellen. Das wird der Anwalt für Sie prüfen.</p>
<h3>Was kostet Beratungshilfe?</h3>
<p>Für den Ratsuchenden kostet die Beratungshilfe einmalig zehn Euro, die er dem Anwalt gegenüber in bar zu entrichten hat. Der Anwalt kann auch auf die Zahlung verzichten. Die übrigen Kosten rechnet der Anwalt dann mit der Landeskasse ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Notwehr in Tram: Dennis G. freigesprochen</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/in-eigener-sache/tram-reispruch-wegen-notwehr/</link>
		<comments>http://www.strafverteidiger-berlin.info/in-eigener-sache/tram-reispruch-wegen-notwehr/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 14:26:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>

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		<description><![CDATA[Der wegen Totschlags angeklagte 18jährige Dennis G. wurde heute von der 39. Jugendkammer des Landgerichts Berlin freigesprochen. Das Gericht folgte damit den Anträgen der Rechtsanwälte Annette Linkhorst und Albrecht Popken, die für ihren Mandanten das Recht auf Notwehr geltend gemacht hatten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/wp-content/uploads/2011/03/Tram.jpg" rel='prettyPhoto'><img src="http://www.strafverteidiger-berlin.info/wp-content/uploads/2011/03/Tram-300x225.jpg" alt="" title="Messerstiche in Tram" width="300" height="225" class="alignleft size-medium wp-image-672" /></a></p>
<p>Der wegen Totschlags angeklagte 18jährige Dennis G. wurde heute von der 39. Jugendkammer des Landgerichts Berlin freigesprochen. Das Gericht folgte damit den Anträgen der Rechtsanwälte <a title="Dr. Annette Linkhorst – Rechtsanwältin im Strafrecht, Berlin" href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/rechtsanwaelte-strafrecht/annette-linkhorst-fachanwaeltin-strafrecht/">Annette Linkhorst</a> und <a title="Albrecht Popken LL.M. – Fachanwalt für Strafrecht, Berlin" href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/rechtsanwaelte-strafrecht/albrecht-popken-fachanwalt-fuer-strafrecht-berlin/">Albrecht Popken</a>, die für ihren Mandanten das Recht auf Notwehr geltend gemacht hatten. Der Fall hatte im August des vergangenen Jahres erhebliche Aufmerksamkeit in den Medien erfahren, nachdem Dennis G. seinem Kontrahenten an einer Tram-Haltestelle in Berlin-Köpenick zwei Messerstiche versetzte, von denen einer tödlich war. Das Messer war ihm unmittelbar vor der Tat von einem Passagier der Tram zugesteckt worden. Dennis G. wurde nach der Tat in Untersuchungshaft genommen, auf den Haftprüfungsantrag seiner Verteidiger Linkhorst und Popken aber kurz vor Weihnachten haftverschont und aus der Jugendstrafanstalt entlassen.</p>
<p>Nach sechs Verhandlungstagen mit einer umfangreichen Beweisaufnahme, in der siebzehn Zeugen gehört wurden, erging heute das freisprechende Urteil. Der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer behauptet  hatte, dass bei der Tat schon keine Notwehrsituation vorgelegen habe, erteilte das Gericht eine deutliche Absage: Es stünde außer Diskussion, dass Dennis G. von dem 39jährigen Michael K. rechtswidrig angegriffen worden sei und dass dieser Angriff zum Zeitpunkt der Messerstiche auch noch andauerte. Insgesamt handele es sich um einen klassischen Fall der Notwehr, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Dennis G. habe sich gegen den Angriff wie geschehen zur Wehr setzen dürfen, auch mit dem Einsatz eines Messers.</p>
<p>Es ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen wird. Diese dürfte jedoch, vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des höchsten Gerichts, wenig Aussicht auf Erfolg haben.</p>
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		</item>
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		<title>35. Strafverteidigertag in Berlin</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/aktuell/35-strafverteidigertag-in-berlin/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Feb 2011 08:40:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Hinweise]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafverteidiger-berlin.info/?p=682</guid>
		<description><![CDATA[Der 35. Strafverteidigertag tagt in Berlin vom 25. bis 27. März 2011. "Abschied von der Wahrheitssuche", so lautet das Thema der Veranstaltung, die jährlich vom Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen organisiert wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="attachment wp-att-689" href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/aktuell/35-strafverteidigertag-in-berlin/attachment/sonnige-zukunft-klein/" target="_blank"><img class="alignleft size-full wp-image-689" title="35. Strafverteidigertag 2011 in Berlin" src="http://www.strafverteidiger-berlin.info/wp-content/uploads/2011/02/Sonnige_Zukunft_klein.jpg" alt="" width="221" height="298" /></a>Der 35. Strafverteidigertag tagt in Berlin vom 25. bis 27. März 2011. &#8220;Abschied von der Wahrheitssuche&#8221;, so lautet das Thema der Veranstaltung, die jährlich vom Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen organisiert wird. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Linkhorst Popken &amp; Kollegen werden teilnehmen. Mehr zur Veranstaltung unter <a href="http://strafverteidigertag.de" target="_blank">http://strafverteidigertag.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neuer Name: Linkhorst Popken &amp; Kollegen Rechtsanwälte</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/in-eigener-sache/strafrechtskanzlei-rechtsanwaelte/</link>
		<comments>http://www.strafverteidiger-berlin.info/in-eigener-sache/strafrechtskanzlei-rechtsanwaelte/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 16 Jan 2011 17:31:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus Linkhorst &#124; Popken &#124; Lux Rechtsanwälte wird "Linkhorst Popken &#038; Kollegen Rechtsanwälte".]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus Linkhorst | Popken | Lux Rechtsanwälte wird Linkhorst Popken &amp; Kollegen Rechtsanwälte.</p>
<p>Die Berliner Strafrechtskanzlei Linkhorst | Popken | Lux ändert zum 1. Januar 2011 ihren Namen, nachdem Rechtsanwalt Dr. Tarig Elobied als vierter Anwalt und <a title="Rechtsanwalt Dr. Tarig Elobied kommt zu Linkhorst | Popken | Lux" href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/in-eigener-sache/rechtsanwalt-dr-tarig-elobied-kommt-zu-linkhorst-popken-lux/">Strafverteidiger in das Büro kommt.</a> Dr. Tarig Elobied und die Berliner Rechtsanwälte Linkhorst, Popken und Lux arbeiteten schon seit  Mitte 2010 <a title="Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Dr. Tarig Elobied" href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/in-eigener-sache/buerogemeinschaft-mit-rechtsanwalt-tarig-elobied/">in gemeinsamer Bürogemeinschaft</a> am Kanzleisitz in Berlin Moabit. Die Zusammenlegung beider Kanzleien war Konsequenz der guten Zusammenarbeit aller Anwälte. Mit dem Namenswechsel wird der Beitritt eines weiteren Anwalts auch nach außen deutlich.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Rechtsanwalt Dr. Tarig Elobied kommt zu Linkhorst &#124; Popken &#124; Lux</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/in-eigener-sache/rechtsanwalt-dr-tarig-elobied-kommt-zu-linkhorst-popken-lux/</link>
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		<pubDate>Sat, 15 Jan 2011 08:42:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafverteidiger-berlin.info/?p=683</guid>
		<description><![CDATA[Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Tarig Elobied kommt zu Linkhorst Popken Lux Rechtsanwälte. Seit dem 1. Januar 2011 arbeiten die Anwälte der Berliner Strafrechtskanzlei und Kollege Rechtsanwalt Dr. Tarig Elobied in gemeinsamer Kanzlei.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Tarig Elobied kommt zu Linkhorst | Popken | Lux Rechtsanwälte. Seit dem 1.1.2011 arbeiten die Anwälte der Strafrechtskanzlei Linkhorst | Popken | Lux und Kollege Rechtsanwalt Dr. Tarig Elobied in gemeinsamer Kanzlei.</p>
<p>Dr. Tarig Elobied und die Berliner Rechtsanwälte Linkhorst, Popken und Lux arbeiteten schon seit dem 01.05.2010 in gemeinsamer Bürogemeinschaft an der Kanzleiadresse Alt-Moabit 108A zusammen. Nachdem diese Zusammenarbeit außerordentlich gut funktionierte, entschieden sich die Anwälte zum Jahreswechsel, die als störend empfundene Trennung beider Kanzleien aufzuheben und fortan gemeinsame Wege zu gehen. Um den Beitritt eines weiteren Anwalts auch nach außen deutlich zu machen, firmiert die Kanzlei fortan unter dem Namen “Linkhorst Popken &#038; Kollegen Rechtsanwälte”. Fachlich ergänzen sich beide Kanzleien aufs Beste. Dr. Elobied ist ebenso wie die anderen Rechtsanwälte im Schwerpunkt im Strafrecht und insbesondere in der Strafverteidigung tätig. Darüber hinaus wird er zukünftig in der Kanzlei die Rechtsgebiete Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrten) und Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug usw.) bearbeiten, weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Vertretung in der Nebenklage (Opferanwalt).</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gerichte und Richter bewerten</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/aktuell/gerichte-und-richter-bewerten/</link>
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		<pubDate>Mon, 27 Sep 2010 12:38:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Hinweise]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafverteidiger-berlin.info/?p=615</guid>
		<description><![CDATA[Der Dienst Marktplatz-Recht.de hat auf dem 68. Deutschen Juristentag in Berlin eine neue Internetplattform vorgestellt, auf der Gerichte und Richter bewertet werden können. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Dienst <a title="Markplatz Recht" href="http://www.marktplatz-recht.de" target="_blank">Marktplatz-Recht.de</a> hat auf dem 68. Deutschen Juristentag in Berlin eine neue Internetplattform vorgestellt, auf der Gerichte und Richter bewertet werden können. Dazu passt, dass die Verfassungsbeschwerde der Lehrerin, die sich gegen die Bewertungsplattform spickmich.de gewehrt hat, in diesen Tagen nicht zur Entscheidung angenommen wurde (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 1750/09" target="_blank" class="dejure" title="BVerfG, 16.08.2010 - 1 BvR 1750/09">1 BvR 1750/09</a>). Nun müssen sich die Richter wohl selbst der öffentlichen Meinung stellen. Ganz so öffentlich wird das Angebot aber wohl nicht sein, denn Marktplatz-Recht.de ist eine geschlossene Community für die juristischen Berufsgruppen.</p>
<div id="attachment_617" class="wp-caption alignleft" style="width: 189px"><a href="http://www.solicitorsfromhell.co.uk/" target="_blank"><img class="size-full wp-image-617 " title="devil2" src="http://www.strafverteidiger-berlin.info/wp-content/uploads/2010/09/devil2.png" alt="" width="179" height="59" /></a><p class="wp-caption-text">Deutliche Kritik: Solicitors from Hell</p></div>
<p>Früher oder später werden wohl auch die Rechtsanwälte öffentlich im Internet bewertet werden. Ob die Kritik dann so vernichtend ausfallen wird, wie auf der englischen Internetseite <a title="Rechtsanwälte aus der Hölle" href="http://www.solicitorsfromhell.co.uk/" target="_blank"> www.solicitorsfromhell.co.uk </a>(&#8220;Anwälte aus der Hölle&#8221;), bleibt abzuwarten.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>LG Frankfurt (Oder): Wahlrecht bei der Pflichtverteidigerbestellung</title>
		<link>http://www.strafverteidiger-berlin.info/urteil-strafrecht/wechsel-plfichtverteidiger-landgericht/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Jun 2010 21:44:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflichtverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile zum Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtverteidigerwechsel]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Untersuchungshaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafverteidiger-berlin.info/?p=391</guid>
		<description><![CDATA[Ein Wechsel des Pflichtverteidigers ist oftmals schwer zu erreichen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass aber jedenfalls dann ein Anspruch auf Wechsel besteht, wenn wegen einer fehlenden Anhörung die Bestellung des ersten Verteidgers verfahrensfehlerhaft war.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Vor Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist dem Beschuldigten gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/142.html" target="_blank" class="dejure">§ 142 Abs. 1 StPO</a> Gelegenheit zu geben, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu benennen. Allein aus dem Umstand, dass der Beschuldigte anlässlich seiner Haftbefehlsverkündung die Beiordnung eines Verteidigers beantragt, aber keinen Anwalt benennt, kann nicht gefolgert werden, er werde auf sein Recht verzichten.</p>
<p>Wurde dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet, ohne dass er von seinem Wahlrecht Gebrauch machen konnte, so ist die Beiordnung rechtsfehlerhaft und aufzuheben.</p>
<p>[Leitsätze des Bearbeiters]</p></blockquote>
<p><strong>LG Frankfurt (Oder), Beschl. Vom 26.10.2010, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=21 Qs 18/10" target="_blank" class="dejure" title="LG Frankfurt/Oder, 26.02.2010 - 21 Qs 18/10">21 Qs 18/10</a></strong></p>
<p>Sachverhalt: Dem Beschuldigten wurde am 17. Dezember 2009 durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kempten der Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 18. Mai 2009 verkündet. Im Zuge seiner richterlichen Vernehmung stellte er den Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Mit Beschluss vom 29. Dezember 2009 bestellte das Amtsgericht Frankfurt (Oder) nach vorheriger Anhörung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) dem Beschuldigten Rechtsanwalt B. gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html" target="_blank" class="dejure">§ 140 Abs. 2 StPO</a> zum Pflichtverteidiger. Am 21. Januar 2010 teilte Rechtsanwalt K. gegenüber dem Amtsgericht mit, dass ihn der Beschuldigte gebeten habe, ihn als Pflichtverteidiger zu vertreten und er stellte den Antrag ihn als Pflichtverteidiger für den Beschuldigten beizuordnen. Mit Schriftsatz vom 26. Januar 2010 legte Rechtsanwalt K. Dann unter Vorlage der Vollmacht des Beschuldigten Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 29. Dezember 2009 ein und beantragte zugleich seine Beiordnung als Pflichtverteidiger für den Beschuldigten.</p>
<p>Das Landgericht Frankfurt (Oder) gab der Beschwerde statt, weil die Beiordnung des Rechtsanwaltes B. verfahrensfehlerhaft gewesen sei. Dem Beschuldigten stand nämlich nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html" target="_blank" class="dejure">§ 140 Abs. 2 StPO</a> ein Wahlrecht zu, dieses war hier verletzt worden:</p>
<p><strong>Aus den Gründen:</strong><br />
„Dem Beschuldigten soll gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/142.html" target="_blank" class="dejure">§ 142 Abs. 1 StPO</a> möglichst der von ihm als Anwalt seines Vertrauens benannte Rechtsanwalt als Verteidiger beigeordnet werden. Ihm ist deshalb Gelegenheit zu geben, innerhalb einer zu bestimmenden Frist einen Anwalt zu benennen. Dies hat ihm der Vorsitzende unmissverständlich mitzuteilen [..]. Die Vorschriften der Strafprozessordnung über die notwendige Mitwirkung und die Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren (<a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html" target="_blank" class="dejure">§§ 140 ff. StPO</a>) sind insoweit Ausdruck des grundgesetzlich geschützten Anspruchs auf ein faires Verfahren. In dem vorliegenden Verfahren konnte nicht allein aus der Tatsache, dass der Beschuldigte anlässlich seiner Anhörung im Zuge der Haftbefehlsverkündung durch das Amtsgericht Kempten einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers gestellt hat, geschlossen werden, er werde keinen Vorschlag unterbreiten, was seine Anhörung insoweit entbehrlich gemacht hätte. Es musste vielmehr davon ausgegangen werden, dass dem Beschuldigten sein Recht aus <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/142.html" target="_blank" class="dejure">§ 142 Abs. 1 Satz 1 StPO</a> auf Beiordnung eines Verteidigers für das Strafverfahren nicht bekannt war, zumal er Ausländer ist. Einer vorherigen Anhörung des Beschuldigten stand auch nicht eine erhebliche Verfahrensverzögerung entgegen, bzw. hat auch die Verfahrenslage die Bestellung eines Verteidigers nicht so dringlich gemacht, dass der Eintritt einer nur geringen Verzögerung unvertretbar gewesen wäre. Die Beiordnung des Rechtsanwalts B. als Pflichtverteidiger war somit verfahrensfehlerhaft und ist auf die Beschwerde des Beschuldigten, wie geschehen, aufzuheben.“</p>
<p>Die vollständige Entscheidung finden Sie <a href="http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&amp;docid=KORE534172010&amp;psml=sammlung.psml&amp;max=true&amp;bs=10">hier</a></p>
<p><strong>Hinweise zur Entscheidung:</strong><br />
Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor, dann hat der Beschuldigte das Recht, den Rechtsanwalt auszuwählen, der ihm als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll. Wird dieses Wahlrecht unterlaufen, weil dem Beschuldigten vor der Auswahl eines Rechtsanwaltes kein rechtliches Gehör geschenkt wird, dann ist die Beiordnung eines anderen Anwalts rechtsfehlerhaft und in der Beschwerde aufzuheben. Gerade vor dem geänderten Beiordnungsrecht hat der Beschluss des Landgerichts besondere Bedeutung. Denn nach dem neuen Recht ist die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, wenn „gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft […] oder einstweilige Unterbringung […] vollstreckt wird“ (<a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html" target="_blank" class="dejure">§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO</a>). In der Praxis zeigt es sich aber, dass der Beschuldigte unmittelbar nach seiner Festnahme oftmals keinen Rechtsanwalt benennen kann. Der dringende Ratschlag, dass sich der Beschuldigte seinen Anwalt selbst aussuchen soll, geht deshalb oftmals ins Leere. Kennt er keinen Rechtsanwalt, wird ein Anwalt beigeordnet, den das Gericht auswählt. Ist der Beschuldigte später mit der Auswahl des Gerichts nicht zufrieden, dann ist ein Wechsel des Pflichtverteidigers zumeist nur schwer durchzusetzen.</p>
<p>Es ist zu begrüßen, dass das Landgericht in dieser Konstellation die Rechte des Beschuldigten stärkt. Kann er bei Verkündung des Haftbefehls keinen Anwalt benennen, dann darf daraus nicht gefolgert werden, dass der Beschuldigte auf sein Wahlrecht verzichtet. Die Beiordnung ohne Anhörung ist verfahrensfehlerhaft und auf Antrag aufzuheben. Allerdings sind auch in diesem Fall die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten – nicht in jedem Fall wird sich ein Pflichtverteidigerwechsel durchsetzen lassen.</p>
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		<title>Beschuldigtenvernehmung &#8211; Was geschieht, wenn ich nicht hingehe?</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Jun 2010 21:22:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beschuldigtenvernehmung]]></category>
		<category><![CDATA[Rat vom Strafverteidiger]]></category>

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		<description><![CDATA[Was geschieht, wenn der Beschuldigte trotz Ladung nicht zur Vernehmung erscheint?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Beschuldigte trotz Ladung nicht bei der Polizei erscheint, wird der Polizeibeamte einen Vermerk für die Akte verfassen, in dem sinngemäß steht: &#8220;Der Beschuldigte wurde geladen. Ein Postrückläufer ist nicht eingegangen, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass er die Ladung erhalten hat. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.&#8221;<br />
Wie das Ermittlungsverfahren nun weitergeführt wird, kommt auf den Einzelfall an. In vielen Verfahren gibt es keine weiteren Ermittlungsmöglichkeiten, so dass die Polizei die Akte an die Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft übersenden wird. Dort wird dann entschieden, ob das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird.<br />
Nach einer Ladung zur Vernehmung findet sich der Beschuldigte in einem Dilemma: In aller Regel ist es nicht sinnvoll, zur Polizei zu gehen, und eine Aussage zu machen. Einfaches Abwarten ist aber auch eine falsche Entscheidung. Unser Rat: Sprechen Sie mit einem Anwalt für Strafrecht, bevor Sie zu einer Vernehmung gehen. </p>
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