Muß ich zur polizeilichen Vernehmung hingehen?
16. Juni 2010 | Von Rechtsanwältin Dr. Annette LinkhorstDie häufigsten Fehler in einem Ermittlungsverfahren werden in der Beschuldigtenvernehmung gemacht. Einlassungen ohne Akteneinsicht können für das gesamt weitere Strafverfahren schwerwiegende Konsequenzen haben. Deshalb: Keine Einlassung ohne Akteneinsicht.