BVerfG kippt Sicherungsverwahrung
7. Mai 2011 | Von Rechtsanwältin Dr. Annette LinkhorstDas Bundesverfassungsgericht kippt die Sicherungsverwahrung.
Das Bundesverfassungsgericht kippt die Sicherungsverwahrung.
Entscheidung des Kammergerichts zur Akteneinsicht im Strafvollzug: Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer müssen den Anforderungen des § 267 StPO genügen.
Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Inhaftierter, der Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung in der Haft geltend machen will, einen Anspruch auf vollständige Einsicht in seine Krankenakte hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verurteilungen im “Aubis-Urteil” aufgehoben und in einer weitreichenden Entscheidung den Anwendungsbereich des § 266 StGB präzisiert.
Die häufigsten Fehler in einem Ermittlungsverfahren werden in der Beschuldigtenvernehmung gemacht. Einlassungen ohne Akteneinsicht können für das gesamt weitere Strafverfahren schwerwiegende Konsequenzen haben. Deshalb: Keine Einlassung ohne Akteneinsicht.
Oft erfährt der Beschuldigte erst durch die Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen ihn führt. Selbst dann, wenn man sich nichts hat zuschulden kommen lassen, sollte man der Ladung nicht unvorbereitet Folge leisten.
Eine der wichtigsten Fragen für den Mandanten ist natürlich die Frage nach den Kosten der Strafverteidigung. Strafverteidigung muss bezahlbar sein. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Möglichkeiten es bei der Abrechnung der Rechtsanwaltsgebühren im Strafrecht grundsätzlich gibt.
Die “1. Berliner Gefangenentage” fanden am 28. und 29. Mai 2010 in Berlin statt. Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst hat die Veranstaltung mitorganisiert und referierte zum Thema “Verteidigung im Strafvollzug, in der Strafvollstreckung und im Maßregelvollzug”.
Der Arbeitskreis Strafvollzug der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e. V., dessen Gründungsmitglied Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst ist, veranstaltet am 28. / 29. Mai 2010 die „1. Berliner Gefangenentage“. Rechtsanwältin Dr. Linkhorst wird zum Thema Strafvollzug referieren.
Linkhorst | Popken | Lux Rechtsanwälte in Berlin gründen mit Rechtsanwalt Dr. Tarig Elobied eine Bürogemeinschaft. Die Büros werden zukünftig in den Schnittbereichen Strafrecht, Ausländerrecht, Verwaltungsrecht eng miteinander kooperieren.